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Vereinfachtes Verfahren bei Vaterschaftstests nur ein erster Schritt


Heimlichen Vaterschaftstests das Stigma der Rechtswidrigkeit nehmen

14. März 2005 - Zur heutigen 1. Lesung des von der FDP eingebrachten Antrags 'Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren' erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:

Das Verfahren zur Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft muss vereinfacht werden. Das hat die CDU/CSU-Fraktion schon gefordert, als die Diskussion um heimliche Vaterschaftstests begann. Dies ist jedoch nur einer von vielen notwendigen Schritten, die wir tun müssen. Es ist naiv zu glauben, ein vereinfachtes, förmliches Verfahren würde das Bedürfnis mindern, die Vaterschaft durch einen heimlichen DNS-Test festzustellen, und die Zahl solcher Tests deutlich verringern. Denn es liegt auf der Hand, dass viele Männer gerade deswegen einen heimlichen Test machen, weil ein förmliches Verfahren, auch wenn es vereinfacht wird, in jedem Fall den Familienfrieden belastet. Bringt jedoch der heimliche Test den Beweis, dass er doch der Vater ist, kann er nach einiger Zeit der heimlichen Unsicherheit erleichtert wieder zur familiären Tagesordnung übergehen und weder Kind noch Mutter haben etwas davon mitbekommen.

Deswegen wird es auch weiterhin heimliche Vaterschaftstests geben. Und deswegen müssen wir die Frage beantworten, wie wir künftig mit solchen Tests umgehen und eine gesetzliche Lösung finden, die den Rechten der Kinder und der Väter gleichermaßen gerecht wird und niemanden stigmatisiert oder kriminalisiert. Der Bundesgerichtshof hat gesagt, heimliche Tests seien rechtswidrig, weil sie gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes verstoßen, und das Recht des Vaters, die Abstammung festzustellen, müsse dahinter zurückstehen. Der Begriff 'informationelle Selbstbestimmung' stammt aus den 80er Jahren und wurde im Zusammenhang mit dem Volkszählungsurteil geschaffen. Jeder, der heute ein Ticket für die Fußball-Weltmeisterschaft bestellen will, gibt schon mehr von sich preis als die Volkszähler vor zwanzig Jahren je wissen wollten. Wir dürfen und müssen das Urteil des Bundesgerichtshofs und seine verfassungsrechtliche Bewertung kritisch sehen.

Wenn wir nur das Verfahren für die Vaterschaftsfeststellung erleichtern, verbannen wir die heimlichen Gentests, die es weiterhin geben wird, sehenden Auges in die rechtliche Grauzone. Das können wir nicht hinnehmen. Deshalb wird die CDU/CSU-Fraktion prüfen, welche gesetzlichen Regelungen möglich und geboten sind, um heimlichen Vaterschaftstests das Stigma der Rechtswidrigkeit zu nehmen, Missbrauch genetischer Tests zu verhindern und die den Rechten der Kinder und der Väter gleichermaßen Rechnung tragen.



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